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Körperliche und geistige Behinderungen

  • Definition
    • Im Sozialgesetzbuch § 2 Absatz 1 heißt es:

      „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“

      Wenn sich Behinderungen aus mehreren Behinderungsarten zusammensetzen wird von einer „Mehrfachbehinderung“ gesprochen: Geistige Behinderung, seelische Behinderung, Körperbehinderung, Lernbehinderung, Sehschädigung, Hörschädigung, Sprachbehinderung.

  • Ursachen
    • Geistige Behinderungen werden in pränatale (vor der Geburt entstandene) oder postnatale (nach der Geburt entstandene durch z.B. Infektionen, Sauerstoffmangel, Gehirnblutungen, entzündliche Erkrankungen des Gehirns) bzw. später erworbene (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor) Behinderungen unterteilt.

      Unter einer geistigen Behinderung versteht man eine deutliche Verminderung der kognitiven Fähigkeiten. Geistige Behinderungen treten in vielen Variationen auf und sind individuell in ihrer Ausprägung.


      Als körperbehindert werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die erhebliche und dauerhafte Einschränkungen in ihrer Bewegungsfähigkeit aufweisen.

      Sowohl die Ursachen der körperlichen Behinderung als auch die daraus entstehenden Folgen für das betreffende Kind und seine Familie sind sehr unterschiedlich.

  • Symptome
    • Eine geistige Behinderung kann sich auf viele Lebensbereiche auswirken. Angefangen mit einer verzögerten Entwicklung im Kleinkindalter, werden auch Symptome wie z.B. Störungen der sozialen und emotionalen Reife, der Sprache oder der Motorik sichtbar.

      Bei körperlicher Behinderung kommt es je nach Art der Beeinträchtigungen zu unterschiedlichen Auswirkungen. Viele körperlich Behinderte können ihre Einschränkungen (auch dank Hilfsmitteln) gut kompensieren und kommen dadurch im Alltag gut zurecht.

      Andere, stark betroffene Patienten sind durchgängig auf die Hilfe von Angehörigen oder Pflegekräften angewiesen.

  • Mögliche Behandlungsmethoden und Ziele
    • Ergotherapie bei Menschen mit geistig- und körperlicher Behinderung ist so vielfältig wie die Menschen selbst.

      Grundsätzliche Ziele sind:
      - Training und Förderung der gesamten Wahrnehmungsverarbeitung
      - Hilfestellung und Anleitung für die motorische Entwicklung
      - Verhaltenstherapeutisches Lerntraining
      - Erlernen von Kompensationstechniken
      - Steigerung der Aufmerksamkeit und der Konzentration
      - Anpassung des Umfeldes infolge einer häuslichen Beratung
      - Finden von geeigneten Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit im Alltag erleichtern
      - Einbeziehung und Beratung der Eltern, Erzieher und anderer wichtiger Bezugspersonen